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   BGH, 27.10.1999 - 3 StR 309/99   

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BGH, 27.10.1999 - 3 StR 309/99 (https://dejure.org/1999,3286)
BGH, Entscheidung vom 27.10.1999 - 3 StR 309/99 (https://dejure.org/1999,3286)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1999 - 3 StR 309/99 (https://dejure.org/1999,3286)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 54 StGB
    Beachtung des Gesamtstrafübels bei der Bildung von mehreren Gesamtstrafen

  • Wolters Kluwer

    Zäsurwirkung - Verhängung von zwei Gesamstrafen - Auseinandersetzung mit Gesamtstrafenübel - Schuldangemessenes Verhältnis

  • Wolters Kluwer

    Diebstahl und Beihilfe zur schweren räuberischen Erpressung

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 137
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.11.1995 - 4 StR 650/95

    Ausgleich besonderer Härten bei der Strafbemessung, wenn die Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 27.10.1999 - 3 StR 309/99
    Unter Bezug auf die Entscheidung BGHSt 41, 310, 313 rügt sie, wegen der Zufälligkeiten der Gesamtstrafenbildung sei es im Ergebnis statt zu einer Verschärfung der Einsatzstrafe zu einer Kumulation der verhängten Strafen gekommen.

    Wie der Bundesgerichtshof bereits ausgesprochen hat, darf die wegen der Zäsurwirkung notwendige Verhängung zweier getrennter Strafen nicht dazu führen, daß die Strafen in ihrer Gesamtheit nicht mehr in einem schuldangemessenen Verhältnis zu den Straftaten stehen (BGHSt 41, 310, 311).

    Die Summe aller für die 18 Straftaten verhängten Einzelstrafen beträgt 14 Jahre und zwei Monate Freiheitsstrafe sowie 70 Tagessätze Geldstrafe und liegt damit ganz deutlich über dem Gesamtstrafübel, so daß eine Kumulation der Einzelstrafen (vgl. BGHSt 41, 310, 313) nicht zu besorgen ist.

  • BGH, 12.08.1998 - 3 StR 537/97

    Zäsurwirkung eines früheren Urteils bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 27.10.1999 - 3 StR 309/99
    Der Aspekt des Gesamtstrafenübels gewinnt gesteigerte Bedeutung bei einer voraussichtlichen Gesamtstrafenvollstreckungsdauer, die diejenige einer lebenslangen Freiheitsstrafe erreicht oder überschreitet (vgl. BGH NStZ 1999, 182).
  • BGH, 15.02.1995 - 2 StR 482/94

    Pump-Action-Flinte - §§ 211, 22, §§ 25 Abs. 1, 27 StGB, Abgrenzung Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 27.10.1999 - 3 StR 309/99
    Daß der Angeklagte auf Grund dieser Feststellungen vom Landgericht nicht als Mittäter sondern nur als Gehilfe verurteilt worden ist, ist rechtsfehlerhaft (vgl. BGH NStZ 1995, 285; 1985, 165; BGHR StGB § 25 11 Tatinteresse 5; BGH NStZ-RR 1998, 136 jeweils m.w.Nachw.), beschwert ihn aber nicht.
  • BGH, 20.01.1998 - 5 StR 501/97

    Urteil gegen Reemtsma-Entführer rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 27.10.1999 - 3 StR 309/99
    Daß der Angeklagte auf Grund dieser Feststellungen vom Landgericht nicht als Mittäter sondern nur als Gehilfe verurteilt worden ist, ist rechtsfehlerhaft (vgl. BGH NStZ 1995, 285; 1985, 165; BGHR StGB § 25 11 Tatinteresse 5; BGH NStZ-RR 1998, 136 jeweils m.w.Nachw.), beschwert ihn aber nicht.
  • BGH, 09.09.1997 - 1 StR 279/97

    Bildung mehrerer Gesamtstrafen (Zäsurwirkung; Höchstgrenze des § 38 Abs. 2 StGB)

    Auszug aus BGH, 27.10.1999 - 3 StR 309/99
    Die Berücksichtigung des Gesamtstrafenübels kann nicht dazu führen, daß die Summe der Gesamtstrafen die ohne Zäsurwirkung zu verhängende Gesamtstrafe nicht übersteigen darf (vgl. BGHSt 43, 216, 218).
  • BGH, 07.01.1997 - 1 StR 727/96

    Beurteilung der Bildung mehrerer Gesamtstrafen nach Zäsurwirkung einer

    Auszug aus BGH, 27.10.1999 - 3 StR 309/99
    Die Ausführungen in BGHR StGB § 55 Bemessung 1 sind angesichts der allgemeinen Grundsätze zur Darlegungspflicht allein der bestimmenden Strafzumessungsgründe (st. Rspr., vgl. BGHR StPO § 267 111 1 Strafzumessung 2; BGHR StGB §-46 1 Schuldausgleich 18; BtMG § 29 Strafzumessung 10) nicht dahin zu verstehen, daß diese Überlegungen in jedem Fall durch Zäsurwirkung erzwungener mehrfacher Gesamtstrafenbildung in den Urteilsgründen zu erörtern sind.
  • BGH, 27.01.2010 - 5 StR 432/09

    Ausländische Vorverurteilung; Härteausgleich; Berücksichtigung bei der

    Angesichts der Höhe der Einzelstrafen und des engen zeitlichen Zusammenhangs war eine ausdrückliche Erörterung hier auch nicht ausnahmsweise entbehrlich (vgl. BGH NStZ 2000, 137, 138).
  • BGH, 05.12.2001 - 2 StR 273/01

    Darstellung der Strafzumessung (bestimmende Strafzumessungsgründe;

    Dies wird insbesondere dann in Betracht kommen, wenn die durch die Zäsurwirkung erzwungene Bildung von mehreren Strafen statt einer Gesamtstrafe zu einer in ihrer Summe außergewöhnlich hohen Strafe oder zu einer voraussichtlichen Gesamtvollstreckungsdauer führt, die diejenige einer lebenslangen Freiheitsstrafe erreicht oder überschreitet (BGH NStZ 2000, 137 m.w.N.).
  • BGH, 17.04.2019 - 2 StR 102/19

    Aufhebung der Gesamtstrafenaussprüche

    Der Senat hebt auch die im Übrigen gebildete Gesamtstrafe von zwei Jahren und vier Monaten auf, um dem neuen Tatrichter Gelegenheit zu geben, das Gesamtstrafübel in den Blick zu nehmen (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 1999 - 3 StR 309/99, NStZ 2000, 137 f.).
  • BGH, 19.07.2000 - 3 StR 259/00

    Beschleunigungsgebot; Bildung einer Gesamtstrafe

    Die von der Revision zitierte Entscheidung des Senats (NStZ 2000, 137) betrifft den nicht vergleichbaren Fall eines sich aus der Bildung mehrerer Gesamtfreiheitsstrafen ergebenden zu hohen, nicht mehr schuldangemessenen, Gesamtstrafübels.
  • BGH, 05.04.2023 - 3 StR 47/23

    Betäubungsmittelstrafrecht (Rechtsfehler bei der Strafzumessung; Konkurrenzen);

    Bei der Zumessung der ersten Gesamtstrafe wird im zweiten Rechtsgang erneut auch das Gesamtstrafübel in den Blick zu nehmen sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Februar 2021 - 2 StR 233/20, juris Rn. 3; vom 17. Mai 2022 - 1 StR 110/22, juris Rn. 3; Urteil vom 27. Oktober 1999 - 3 StR 309/99, NStZ 2000, 137, 138).
  • BGH, 02.03.2010 - 3 StR 496/09

    Besonders schwerer Raub (Verwenden eines Messers als Drohmittel); nachträgliche

    Im Übrigen wird für den Fall, dass wiederum mehrere gesonderte Strafen gebildet werden, unter Umständen das gesamte Strafübel zu berücksichtigen sein (vgl. BGH NStZ 2000, 137).
  • BGH, 25.01.2023 - 3 StR 353/22

    Bandeneinfuhr von Betäubungsmitteln (tatbestandlicher Erfolg); Bandenausfuhr von

    Dabei ist auch das Ausmaß der Warnwirkung des zäsurbildenden Urteils zu berücksichtigen (BGH, Urteile vom 12. August 1998 - 3 StR 537/97, BGHSt 44, 179, 185 f.; vom 27. Oktober 1999 - 3 StR 309/99, NStZ 2000, 137, 138; Beschluss vom 24. Juli 2007 - 4 StR 237/07, juris Rn. 4).
  • BGH, 20.08.2008 - 5 StR 350/08

    Letztes Wort des Angeklagten nach Abtrennung des Verfahrens gegen einen

    Dies wird insbesondere dann erforderlich sein, wenn die durch die Zäsurwirkung erzwungene Bildung von mehreren Strafen statt einer Gesamtstrafe zu einer in ihrer Summe außergewöhnlich hohen Strafe führt (vgl. BGH NStZ 2000, 137; 2002, 196 f.).
  • BGH, 23.10.2008 - 4 StR 416/08

    Verwerfung eines Urteils als unbegründet

    Die Nichterörterung des "Gesamtstrafübels" stellt hier keinen durchgreifenden Rechtsfehler dar (vgl. BGH NStZ 2000, 137, 138 und 2002, 196, 197).
  • OLG Hamm, 02.03.2010 - 2 RVs 5/10
    Etwas anderes ergibt für den vorliegenden Fall auch dann nicht, wenn man mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. Oktober 1999 ( NStZ 2000, 137 - 3 StR 309/99) davon ausgeht, dass es in Ausnahmefällen einer ausdrücklichen Erörterung des Gesamtübels und eines eventuellen Härteausgleichs nicht bedarf, denn im vorliegenden Fall ist nicht erkennbar, dass das Amtsgericht sich überhaupt der Problematik bewusst war.
  • BGH, 24.01.2017 - 1 StR 651/16

    Bildung der Gesamtstrafe (Beachtung des Gesamtstrafübels; Anrechnung

  • LG Krefeld, 27.01.2020 - 22 KLs 39/19
  • LG Köln, 13.03.2018 - 117 KLs 18/17
  • OLG Jena, 10.09.2008 - 1 Ss 169/08

    Strafzumessung

  • OLG Jena, 25.07.2007 - 1 Ss 119/07

    Strafzumessung

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